EEP Podcast – Folge 10 – Grundsteuer: Es wird ernst – Was jetzt dringend zu tun ist (Teil 1)

  • 29. März 2022
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Bei der Grundsteuer wird es jetzt ernst und die Zeit drängt: Wer Grund und Boden besitzt, muss in diesem Jahr eine Grundsteuererklärung abgeben, die einiges an Aufwand mit sich bringt und deshalb JETZT vorbereitet werden muss. Im “EEP-Podcast” erklären zwei erfahrene Steuerberater im Detail, was die Reform der Grundsteuer konkret für Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen bedeutet, was jetzt genau zu tun ist und warum Eile geboten ist.

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts musste der Gesetzgeber die Grundsteuer neu regeln. Die Reform wurde 2019 verabschiedet und macht eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland erforderlich. Jetzt rückt die erste Deadline näher: In diesem Jahr muss in den meisten Bundesländern eine aufwändige Grundsteuererklärung abgegeben werden, die eine gute Vorbereitung benötigt.

Was kommt da auf Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen zu? Welche Dokumente und Informationen müssen dringend besorgt und zusammengestellt werden? Welche Typen von Grundstücken und Immobilien müssen unterschieden werden? Wie wird die Grundsteuer künftig berechnet? Warum musste sie überhaupt reformiert werden? Welche Besonderheiten gelten in Schleswig-Holstein und den angrenzenden Bundesländern im Norden? Welche Fristen sind einzuhalten? Welcher Workflow empfiehlt sich, um das komplexe Thema von Anfang an richtig anzugehen? Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn man gar nicht reagiert? Und wie geht es nach 2022 weiter in diesem komplexen Prozess? Antworten auf diese und viele weitere Fragen geben die erfahrenen EEP-Steuerberater Dr. Lars Jensen-Nissen und Christian Schmidt in einem zweiteiligen Grundsteuer-Spezial des „EEP-Podcasts“.

Im ersten Teil, der gerade frisch online ist, erklären die beiden Steuerexperten von EEP unter anderem, warum diese Reform nicht eine von vielen, sondern eine wirkliche Zäsur ist. Sie erläutern, wer jetzt alles in der Pflicht ist zu handeln, warum der Grundsatz “Vor dem Gesetz sind alle gleich” nicht für Grundstücke gilt, welche Modelle zur Bewertung der Grundstücke in der Diskussion waren und wie sich die Bundesländer (insbesondere Schleswig-Holstein und die angrenzenden Länder im Norden) entschieden haben.

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