Gesellschaftsrecht

Ihr Unternehmen in besten Händen

Die gesellschaftsrechtliche Beratung ist eines der Kerngeschäfte unserer Kanzlei. Unsere Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten mittelständische Unternehmen und deren Gesellschafter, nationale und internationale Konzerne sowie öffentliche Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Ebenso begleiten wir Start-ups, Stiftungen und Vereine in gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Gesellschaftsrecht: Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte und Notare
Die gesellschaftsrechtliche Beratung umfasst die Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen, die wir unter Berücksichtigung unserer steuerrechtlichen Expertise entwickeln und umsetzen. Hierzu gehören zum Beispiel die Etablierung von Holdingstrukturen, Umstrukturierungen im Gesellschafterkreis oder innerhalb eines Konzerns, die Neugestaltung von Gesellschaftsverträgen genauso wie die Etablierung von SE-Strukturen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Beratung von Familienunternehmen, die wir interdisziplinär sowohl hinsichtlich der Corporate als auch der Family (Business) Governance beraten, etwa bei der Erstellung einer Familienverfassung oder Familiencharta.

Neben unseren Rechtsanwälten für Gesellschaftsrecht stehen Ihnen an unseren Standorten in Rendsburg und Elmshorn auch unsere erfahrenen Notare für die Beurkundung oder Beglaubigung aller gesellschaftsrechtlichen Verträge, von der Gründungsurkunde bis zu Kauf- oder Verkaufsverträgen, zur Seite.

Von Gesellschafterstreit bis M&A: Gesellschaftsrecht im Norden
Gesellschafter von Unternehmen unterstützen wir bei der Ausübung ihrer Gesellschafterrechte, sei es die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen oder die Geltendmachung von Beschlussmängeln. Regelmäßig begleiten wir unsere Mandanten zu Gesellschafter- und Hauptversammlungen oder vertreten auf diesen ihre Rechte. Ebenso vertreten wir Sie im Falle eines Gesellschafterstreits oder anderer gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Darüber hinaus beraten wir Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und Beiräte zu ihren Rechten und Pflichten als Organe, bei der Abwehr und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sowie zu allgemeinen Compliance-Pflichten. Gegenüber dem Transparenzregister übernehmen wir die Rechtsvertretung in geldwäscherechtlichen Fragen.

In der Übersicht: unsere Beratungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht

  • Gesellschaftsrechtliche Strukturberatung, z. B. Holdingstrukturen, Gesellschaftsverträge, Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht
  • Beratung von Familienunternehmen
  • Konzernberatung, Aktien-, SE- und Konzernrecht
  • Corporate-Governance-Beratung
  • Beratung von Geschäftsführern und Aufsichtsräten, Abwehr und Geltendmachung von Haftungsansprüchen
  • Begleitung von Gesellschafter- und Hauptversammlungen
  • Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
  • Gestaltung der unternehmerischen Mitbestimmung
  • Corporate Compliance
  • Notarielle Dienstleistungen: Gründung von Gesellschaften, Corporate Housekeeping
  • Transparenzregister
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