Dr. Yorck Frese

Dr. Yorck Frese, Rechtsanwalt, ist im Gesellschafts-, Erb- und Stiftungsrecht tätig. Er berät Unternehmen und deren Gesellschafter gesellschaftsrechtlich, gestaltet Nachfolgelösungen und vertritt seine Mandanten in Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Darüber hinaus begleitet er (internationale) Umwandlungen und Umstrukturierungen von Unternehmen.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet die Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien bei der Strukturierung des Familienunternehmens sowie bei der Gestaltung der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Dabei berät er Familienunternehmen und deren Gesellschafter im Zusammenhang mit der Anpassung gesellschaftsrechtlicher und familiärer Strukturen (Corporate und Family Governance), bei Unternehmenskäufen und Umstrukturierungen sowie bei der Lösung von Konflikten. Häufig berät er auch im Zusammenhang mit der individuellen Vermögensstrukturierung und Nachfolgegestaltung, einschließlich der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, der Errichtung von privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen sowie Family Offices. Er berät Erben und Testamentsvollstrecker rechtlich bei der Abwicklung von Nachlässen.
Dr. Yorck Frese ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht. Er studierte an der Bucerius Law School, Hamburg, und wurde dort am Lehrstuhl für Unternehmensrecht promoviert. Seit 2015 ist er Rechtsanwalt und seit 2025 als Partner bei EEP.

Ausgewählte Veröffentlichungen:

  • Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft – Asset Protection, Anmerkung zu BGH v. 6.3.2024, XII ZB 159/23, RFamU 2024, 329 ff (m. G. Siegert)
  • Erwerb einer weiteren, unter Testamentsvollstreckung stehenden Beteiligung durch einen Kommanditisten, Anm. zu BGH v. 21.3.2024 – II ZB 4/23, ZPG 2024, 302
  • Vinkulierungsklausel in Familiengesellschaft – Anmerkung zu OLG Hamm v. 19.6.2023 – 8 U 177/22, RFamU 2024, 135 ff. (m. G. Siegert)
  • Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit eines schiedsrichterlichen Verfahrens bei Schiedsgutachterklausel im engeren Sinn, Anm. zu BayObLG v. 12.12.2023 – 102 SchH 114/23. ZIP 2024, 873,
  • Die GbR wird transparent – was das für Immobilieninvestoren bedeutet, Private Banking Magazin (online), 08.06.2023 (m. J. Baßler und A. von Freeden)
  • Haftungs- statt Bedingungslösung auch bei Ausschluss eines Gesellschafters – Anmerkung zu BGH vom 11.7.2023 – II ZR 116/21, RFamU 2023, 464
  • Die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und ihre Wirkungen in der Unternehmerfamilie, NZG 2023, 1302
  • Weite Schiedsklausel in GmbH-Gesellschaftsvertrag – Anmerkung zu BayObLG Beschluss vom 10.10.2022 – 101 SchH 46/22, RFamU 2022, 574
  • Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen in Personengesellschaften – Schiedsfähigkeit IV, Anmerkung zu BGH v. 23.9.2021 – I ZB 13/21, RFamU 2022, S. 76
  • Das Transparenzregister in der Unternehmensnachfolge, ZEV 2022, S. 66
  • Erbschafts- und schenkungsteuerliche Poolverträge, in: Graewe (Hrsg.), Gesellschaftervereinbarungen in der GmbH, 2021, S. 412
  • Arbeitnehmerbeteiligung beim Rechtsformwechsel von der GmbH & Co. KG in die SE & Co. KG, BB 2018, 2612
  • Partei- und Prozessfähigkeit von Organen und Organmitgliedern beim Interorganstreit in der Stiftung; Anm. zu OLG Frankfurt/M. v. 25.9.2018 – 5 U 130/18, EWiR 2019, 39
  • Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister im Rahmen der Unternehmensnachfolge, ZEV 2017, 695
  • Konflikte bei der Willensbildung in der Einheitsgesellschaft, NZG 2016, 808 (m. J. Brosius)

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