
Ihre Steuerberater für Unternehmensberatung
Unternehmerisch agieren mit profunder Basis
Unternehmerische Entscheidungen haben steuerliche Konsequenzen – und steuerliche Gestaltung wiederum eröffnet unternehmerische Spielräume. Ob bei der Gründung, bei Veränderungen in der Struktur oder beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens: Um Ihnen in den verschiedenen Phasen Chancen aufzuzeigen und Herausforderungen zu lösen, beraten wir Sie in den Schnittstellen von Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Betriebswirtschaft. Dabei denken wir nicht in isolierten Einzelfragen, sondern im Zusammenhang der wirtschaftlichen Ziele unserer Mandanten sowie in enger Zusammenarbeit von Steuerberatung und Rechtsberatung.
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist eine der ersten und folgenreichsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst Haftung, Besteuerung, Finanzierungsmöglichkeiten und die spätere Flexibilität bei Umstrukturierungen oder Nachfolge. Wir analysieren die individuelle Situation – Gesellschafterkreis, Kapitalbedarf, geplante Gewinnverwendung, langfristige Perspektive – und empfehlen die steuerlich und rechtlich zu Ihren Plänen passende Struktur. Die Gründung begleiten wir von der Konzeption bis zur Umsetzung, einschließlich der Abstimmung mit dem Notar und der Anmeldung beim Finanzamt.
Investitionsentscheidungen und Finanzierungsvorhaben erfordern eine belastbare Zahlenbasis. Für unsere Mandanten erstellen wir im Rahmen der Unternehmensberatung Investitionsrechnungen, Liquiditätspläne und integrierte Planrechnungen als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen, Bankgespräche oder Gesellschafterberichte. Dabei verbinden wir betriebswirtschaftliche Analyse mit steuerlicher Perspektive und liefern Ergebnisse, die realistisch und nachvollziehbar sind.
Unternehmen verändern sich durch Wachstum, neue Gesellschafter, veränderte Märkte oder die Vorbereitung auf eine Nachfolge. Gemeinsam haben all diese Gründe, dass sich durch sie hervorgerufene Umstrukturierungen steuerlich komplex gestalten. Daher entwickeln wir Umstrukturierungskonzepte, die betriebswirtschaftlich sinnvoll und steuerlich optimiert sind – unter Nutzung der Möglichkeiten des Umwandlungssteuergesetzes, der ertragsteuerlichen Buchwertfortführung und der einschlägigen Verschonungsregelungen. Holdingstrukturen, Ausgliederungen, Einbringungen und Anteilsübertragungen gehören in diesem Bereich zu unserem regelmäßigen Beratungsfeld.
Unternehmenstransaktionen erfordern steuerliche Expertise – sowohl auf Käufer- als auch auf Verkäuferseite. Für Käufer stellt sich die Frage nach der optimalen Transaktionsstruktur – Asset Deal oder Share Deal – und den steuerlichen Risiken, die im Zielunternehmen verborgen sein können. Wir begleiten die steuerliche Due Diligence, identifizieren Risiken und bewerten deren Auswirkungen auf den Kaufpreis und die Vertragsgestaltung. Für Verkäufer analysieren wir die steuerlichen Konsequenzen des Veräußerungsvorgangs und gestalten die Transaktion so, dass die Steuerbelastung auf den Veräußerungsgewinn rechtssicher minimiert wird. In beiden Fällen arbeiten wir eng mit den rechtlichen Beratern für Transaktionen und M&A zusammen und stellen sicher, dass steuerliche und rechtliche Gestaltung aufeinander abgestimmt sind.