
Beratung für Stifter und Stiftungen
Mit Kompetenz und Weitblick
Eine Stiftung ist mehr als ein rechtliches Konstrukt. Sie ist der Ausdruck eines Willens, der über Generationen wirken soll. Ob Sie Vermögen für Ihre Familie langfristig absichern, gemeinnützige Ziele verwirklichen oder als Stiftung im laufenden Betrieb rechtssicher aufgestellt sein wollen: Wir begleiten Sie im Rahmen unserer interdisziplinären Stiftungsberatung mit juristischer Präzision, steuerrechtlichem Know-how und wirtschaftlichem Weitblick.
Unsere Stiftungsberatung: von Gründung bis laufende Betreuung von Stiftungen
Bei der Errichtung einer Stiftung, sei es eine Familienstiftung, eine Unternehmensstiftung oder eine gemeinnützige Stiftung, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen eine Struktur, die Ihren Zielen entspricht: rechtlich belastbar, steuerlich optimiert und zukunftsfest. Stiftungen der öffentlichen Hand beraten wir ebenso wie privatrechtliche Stiftungen in aufsichtsrechtlichen Fragen, bei der Vermögensanlage und bei strukturellen Veränderungen.
Auch nach der Stiftungsgründung stehen Stiftungsorgane regelmäßig vor anspruchsvollen Herausforderungen und Entscheidungen – mit persönlicher Haftung im Hintergrund. Daher beraten wir Stifter, Stiftungen und deren Organe in laufenden Angelegenheiten und Sondersituationen. Ebenso unterstützen wir Vorstände und Kuratorien verlässlich im laufenden Stiftungsführung, bei Bedarf auch in Konfliktsituationen innerhalb der Stiftung.

In der Übersicht: unsere Schwerpunkte in der Beratung für Stifter und Stiftungen
- Errichtung von Familienstiftungen und gemeinnützigen Stiftungen
- Beratung von Stiftungen der öffentlichen Hand
- Laufende Beratung von Stiftungen (u. a. bei aufsichtsrechtlichen Themen, Vermögensanlage, Strukturmaßnahmen)
- Beratung von Stiftungsorganen
- Konfliktlösung im Stiftungsrecht
- Internationales Stiftungsrecht