
Steuerliche Beratung
Kompetent begleitet – effizient gestaltet
Die steuerliche Beratung von Unternehmen ist für uns bei EEP kein isoliertes Dienstleistungsangebot, sondern integraler Bestandteil einer umfassenden Mandatsbetreuung. Wir kennen die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Mandanten und können steuerliche Fragen daher im richtigen Kontext beurteilen – ob im laufenden Geschäftsbetrieb, bei unternehmerischen Entscheidungen oder in außergewöhnlichen Situationen.
Ob Sie für Ihr Unternehmen den Jahresabschluss erstellen lassen wollen oder Unterstützung bei der Steuererklärung vom Steuerberater benötigen, eine Sonderprüfung Ihres Betriebs ansteht oder Sie Beratung bei der Selbstanzeige wünschen: Unsere Steuerberater in Flensburg, Rendsburg, Neumünster, Elmshorn und Hamburg begleiten Sie bei allen steuerlichen Angelegenheiten.
Wir erstellen Jahresabschlüsse für Unternehmen aller Rechtsformen – von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung des Freiberuflers über den handelsrechtlichen Jahresabschluss bis hin zum Konzernabschluss. Die Erstellung des Abschlusses ist für uns Ausgangspunkt einer Beratung, nicht ihr Endpunkt. Wir erläutern und besprechen die Ergebnisse, zeigen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf und begleiten unsere Mandanten bei den Entscheidungen, die sich daraus ergeben. Laufende steuerliche Fragen, zum Beispiel zu Investitionen, Vertragsgestaltungen, Gewinnausschüttungen oder Umstrukturierungen, beantworten wir zeit- und praxisnah sowie bei Bedarf gemeinsam mit unseren Kollegen aus der Rechtsberatung.
Neben dem Jahresabschluss erstellen wir auch die Steuererklärung für Unternehmen und Privatpersonen – je nach Mandat unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer. Dabei beschränken sich unsere Steuerberater nicht auf die technische Erstellung, sondern prüfen auch, ob alle steuerlich relevanten Sachverhalte korrekt erfasst und alle zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Im laufenden Kontakt mit den Finanzbehörden vertreten wir unsere Mandanten bei Rückfragen, in Einspruchsverfahren und vor den Finanzgerichten.
Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen sind für Unternehmen belastende Situationen. Eine frühzeitige und strukturierte Vorbereitung reduziert Risiken und schafft Klarheit über die eigene Position. Daher bereiten wir unsere Mandanten auf die verschiedensten Sonderprüfungen vor, begleiten sie während des gesamten Prüfungsverfahrens und vertreten ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung. Auch nach Abschluss einer Prüfung stehen wir Ihnen bei der Auswertung der Ergebnisse und der Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Seite.
Die Selbstanzeige ist ein rechtlich präzises Instrument zur Erlangung von Straffreiheit bei Steuerhinterziehung. Sie muss jedoch vollständig, fristgerecht und formal korrekt sein, um ihre strafbefreiende Wirkung zu entfalten. Unvorhergesehene Fehler können dabei schnell das Gegenteil bewirken. Wir beraten wir Sie umfassend zur strafbefreienden Selbstanzeige und bereiten diese sorgfältig vor. Im engen fachlichen Austausch mit unseren Rechtsanwälten rund ums Steuerstrafrecht koordinieren unsere Steuerberater dabei alle steuerlichen und rechtlichen Aspekte.