
Notarielle Beratung bei EEP
Rechtssicherheit schwarz auf weiß
Als Inhaber eines öffentlichen Amtes agiert der Notar unabhängig sowie unparteiisch und ist allen Parteien eines Rechtsgeschäfts gleichermaßen verpflichtet. Im Rahmen unserer notariellen Beratung gestalten und beurkunden wir Vereinbarungen so, dass sie rechtssicher sind und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Unsere Notare in Rendsburg und Elmshorn bieten Ihnen notarielle Dienstleistungen in allen wesentlichen Bereichen des Wirtschafts- und Privatrechts.
Grundstücksgeschäfte gehören zu den bedeutendsten Rechtsgeschäften im Privat- und Unternehmensbereich. Wir beurkunden Kaufverträge, Schenkungen, Grundschuldbestellungen und sonstige grundstücksbezogene Vereinbarungen. Dabei begleiten wir die Beteiligten von der Vertragsvorbereitung bis zur Eintragung im Grundbuch und sorgen für einen reibungslosen Ablauf auch bei komplexen Transaktionen mit mehreren Geschäftspartnern oder Finanzierungsbedingungen.
Die Gründung einer Gesellschaft erfordert eine sorgfältige notarielle Gestaltung. Wir beurkunden Gesellschaftsverträge und Satzungen für GmbH, AG und andere Rechtsformen und begleiten die Anmeldung zum Handelsregister. Bei Umwandlungen – etwa Verschmelzungen, Spaltungen oder Formwechseln – stellen wir die notarielle Begleitung sicher, die das Umwandlungsgesetz vorschreibt. Darüber hinaus übernehmen wir als Notare im Gesellschaftsrecht das laufende Corporate Housekeeping: Beurkundung von Gesellschafterbeschlüssen und Satzungsänderungen, Beglaubigung von Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen sowie Handelsregisteranmeldungen jedweder Form.
Mit einem Notar in Erbschaftsangelegenheiten auf Nummer sicher: Testamente können, Erbverträge müssen notariell beurkundet werden. Wir beraten und beurkunden letztwillige Verfügungen jeder Art und stimmen diese mit Ihrer erbrechtlichen und steuerlichen Gesamtplanung ab. Nach dem Erbfall beurkunden wir Erbscheinsanträge und beglaubigen Ausschlagungserklärungen. Im Familienrecht beurkunden wir Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge.
Wer für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit vorsorgen möchte, benötigt verlässliche Dokumente. Wir beurkunden oder beglaubigen General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen und beraten Sie zu den jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten. Eine notariell beurkundete Vollmacht entfaltet volle Rechtswirkung auch gegenüber Grundbuchämtern, Banken und Behörden.