
Beratung für Unternehmensnachfolge
Frühe Weichenstellung für eine sichere Zukunft
Die Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation ist eine der bedeutendsten unternehmerischen und privaten Entscheidungen. Sie berührt Fragen der Unternehmensstrategie, der Familienstruktur und des Steuerrechts gleichermaßen. Von unseren Standorten in Schleswig-Holstein und Hamburg aus unterstützen wir Sie im Rahmen der Nachfolgeberatung fachübergreifend – erb-, gesellschafts- und steuerrechtlich – und entwickeln Nachfolgelösungen, die wirtschaftlich tragfähig und steuerlich optimiert sind.
Ob im Rahmen einer Nachfolgeberatung für Familienunternehmen, einer privaten Vermögensnachfolge oder der Reorganisation von Privat- und Unternehmensvermögen zur Vorbereitung des Generationswechsels, grundsätzlich gilt: Je früher Sie die Planung beginnen, desto größer sind Ihre Gestaltungsspielräume.
Vermögensübertragungen unterliegen der Erbschaft- oder Schenkungsteuer, sofern keine Freibeträge oder Befreiungstatbestände greifen. Wir analysieren Ihre steuerliche Ausgangslage, nutzen Freibeträge und Steuerbefreiungen systematisch und arbeiten Übertragungen so aus, dass die Steuerbelastung auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert wird.
Für Betriebsvermögen sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht weitreichende Verschonungsregelungen vor – bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen bis zur vollständigen Steuerbefreiung. Die Regelverschonung und die Optionsverschonung unterscheiden sich hierbei in ihren Anforderungen und Rechtsfolgen erheblich. Lohnsummenregelungen, Behaltensfristen und die Zusammensetzung des übertragenen Vermögens müssen über Jahre hinweg eingehalten werden. Wir prüfen, welche Verschonungsvariante in Ihrem konkreten Fall vorteilhafter ist, und gestalten die Übertragung so, dass die Voraussetzungen dauerhaft erfüllt bleiben.
Verwaltungsvermögen ist von den erbschaftsteuerlichen Verschonungen ausgeschlossen oder nur eingeschränkt begünstigt. Die Abgrenzung zwischen begünstigtem Betriebsvermögen und schädlichem Verwaltungsvermögen ist komplex und einzelfallabhängig. Typische Problemfelder sind vermietete Immobilien im Betriebsvermögen, Wertpapierdepots, Forderungen und Beteiligungen. Wir analysieren die Vermögensstruktur, identifizieren Gestaltungspotenzial und entwickeln Lösungen, die den Anteil des Verwaltungsvermögens rechtssicher reduzieren, ohne die betriebliche Substanz zu beeinträchtigen oder ertragsteuerliche Risiken zu schaffen.
Vermögensübertragungen können ertragsteuerlich erhebliche Konsequenzen auslösen, wenn dabei stille Reserven aufgedeckt werden. Dies betrifft insbesondere die Übertragung von Betriebsvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und Immobilien. Wir konzipieren Übertragungsvorgänge, die eine Aufdeckung stiller Reserven vermeiden oder auf einen steuerlich günstigen Zeitpunkt verschieben. Erbschaft- und ertragsteuerliche Gestaltung müssen dabei stets aufeinander abgestimmt sein.
Die steuerliche Bewertung von Betriebs- und Grundvermögen ist Ausgangspunkt jeder erbschaft- und schenkungsteuerlichen Planung. Überhöhte Bewertungen durch die Finanzverwaltung steigern die Steuerlast unmittelbar. Wir begleiten Unternehmensbewertungen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren sowie nach anerkannten betriebswirtschaftlichen Methoden und prüfen, ob Bewertungsergebnisse rechtlich angreifbar sind. Bei Grundstücken analysieren wir die Feststellung der Grundbesitzwerte und vertreten unsere Mandanten bei abweichenden Wertansätzen im Einspruchs- und Klageverfahren.