
Erfolgreiche Unternehmensnachfolge bei der Peter Mahnke GmbH
Frühzeitige Planung für eine steuerfreie Übertragung
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer frühzeitigen Planung. Das Ziel: eine steuerfreie Übertragung auf die nächste Generation – möglichst unter Ausnutzung von Steuervergünstigungen und Verschonungsregelungen. Das ist oft möglich, wenn die Nachfolge rechtzeitig angegangen wird und so noch „Stellschrauben“ angepasst werden können. Bei der Peter Mahnke GmbH wurde dieser Schritt bereits 2017 eingeleitet, als die Familie Mahnke durch eine Informationsveranstaltung ihrer Bank auf EEP aufmerksam wurde.
Die Ausgangslage: Ein Familienunternehmen in zweiter Generation
Die Peter Mahnke GmbH beschäftigt rund 100 Mitarbeiter an den Standorten Kalübbe und Rostock. Das Unternehmen ist auf Gummiarbeiten in der Förderbandtechnik, im Oberflächenschutz gegen Verschleiß und Korrosion sowie in der Dichtungstechnik spezialisiert. Seit der Gründung 1921 befindet sich das Unternehmen in Familienhand und wird heute in der vierten Generation fortgeführt. 2017 leiteten die Geschwister Peter Mahnke und Evelin Mahnke-Vock das Unternehmen als Gesellschafter-Geschäftsführer in zweiter Generation.
Nach dem Vortrag von EEP stand für Evelin Mahnke-Vock fest, dass ihre Tochter Stephanie Mahnke, die seit 1989 im Unternehmen tätig ist, ihre Nachfolge antreten soll. „Peter hingegen war Geschäftsführer vom alten Schlag und fest entschlossen, die Geschäfte bis zu seinem Lebensende zu lenken“, erinnert sich Stephanie Mahnke. Damit wurde schnell klar, dass die Nachfolge in unterschiedlichen Formen und zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen musste. Diese Situation erforderte eine präzise und vorausschauende Planung – eine Aufgabe, bei der EEP erfolgreich unterstützte. „Nachfolgen sind immer genau auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten“, erläutert EEP-Rechtsanwältin Dr. Larinca Ritschl. „Abgesehen von Steuer- und Rechtsfragen sind die Machtübergabe und die Versorgungssicherheit von Angehörigen nicht zu unterschätzende Themen, die den Vorgang emotional aufladen. Der Vertrauensaufbau mit allen involvierten Personen ist daher von Anfang an entscheidend.“
Nachfolge Nr. 1: Schenkung mit Vorbehaltsnießbrauch
EEP entwickelte nach einer Unternehmensbewertung und intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten eine maßgeschneiderte Lösung: die schenkweise Übertragung der GmbH-Anteile im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge mit Vorbehaltsnießbrauch. Evelin Mahnke-Vock übertrug ihre Anteile auf ihre Tochter, behielt jedoch das Recht, Erträge zu beziehen und auf die Stimmrechtsausübung Einfluss zu nehmen. Evelin Mahnke-Vock bleibt Geschäftsführerin, obwohl sie keine Gesellschafterin mehr ist; Stephanie wurde parallel ebenfalls zur Geschäftsführerin bestellt. Die Regelung sichert Evelin Mahnke-Vocks Versorgung und ermöglicht Stephanies schrittweisen Übergang in die Verantwortung – schlank, rechtssicher und steuerlich optimiert.
Nachfolge Nr. 2: Individuelle Regelung für Peter Mahnke
Die Nachfolgeplanung für Peter Mahnke war eine größere Herausforderung. Er war zunächst nicht bereit, sein Lebenswerk abzugeben – weder Anteile noch Geschäftsführung. Angesichts vorheriger Testamente, Vorschenkungen und familiärer Interessenlagen erforderte die Gestaltung ein hohes Maß an Vertrauen und Moderation. EEP entwickelte ein tragfähiges Konzept, holte alle Beteiligten ab und gewann deren Zustimmung. „Ohne EEP hätte das zu 100 % nicht funktioniert“, sagt Janosch Mahnke.
Die Lösung: 2019 wurde ein notarieller Schenkungsvertrag zugunsten Peter Mahnkes Enkels Janosch abgeschlossen und gleichzeitig wurde er als weiterer Geschäftsführer bestellt. Der Übergang der Anteile sollte aber erst erfolgen, wenn Peter Mahnke nicht mehr für das Unternehmen tätig war. Die Schenkung war also auf die Beendigung seiner Geschäftsführertätigkeit bedingt. Mit seinem Tod im Jahr 2022 schied Peter Mahnke als Geschäftsführer aus, sodass die Übertragung der Anteile erst 2022 in Kraft trat.
Zur Absicherung seiner Ehefrau übernahm Janosch eine monatliche Versorgungsleistung; diese kann er unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Das reduziert den zu versteuernden Gewinn und damit die Steuerlast.
Damit Janosch Mahnke schrittweise in die Verantwortung als neuer Mehrheitsgesellschafter eingeführt wird, wurde zudem befristet eine Stimmrechtsvollmacht zugunsten von Evelin Mahnke-Vock vorgesehen, damit sie bei Bedarf eingreifen kann. „Ohne die Begleitung durch EEP wäre keine Nachfolge zustande gekommen – dafür gab es zu viele persönliche Interessen und familiäre Faktoren mitzudenken“, resümiert Stephanie Mahnke mit Blick insbesondere auf Peter Mahnkes Nachfolge.
Erfolgreiche Umsetzung der Nachfolge
Die letzten Jahre belegen den Erfolg der frühzeitigen und durchdachten Planung. Heute stehen drei Generationen in der Geschäftsführung. Offenheit, Respekt und Kommunikation sind aus ihrer Sicht der Schlüssel zum Gelingen. Bereits in den Jahren 2023 und 2024 erzielte das Unternehmen Umsatzrekorde – ein deutlicher Beleg für die Tragfähigkeit der gewählten Struktur.
Die Nachfolge bei der Peter Mahnke GmbH zeigt, wie wichtig es ist, frühzeitig zu planen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Das Vertrauen in die Regelungen und die schrittweise Übergabe haben den langfristigen Erfolg gesichert. Die Familie Mahnke arbeitet weiterhin eng und vertrauensvoll mit EEP zusammen.
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