E-Contracting auf dem Vormarsch

Wegen des Boom der erneuerbaren Energien gewinnt der Bereich des sogenannten E-Contractings zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Inhaber von Windernergie-, Photovoltaik- und Biogasanlagen schließen Energielieferungsverträge privat ab. In Betracht kommen Wärme- und Stromlieferungsverträge.

Wesentlich ist dabei, insbesondere auf folgende Aspekte zu achten:

- Konkretisierung der Liefer- und Abnahmepflicht

- Regelungen zur Messung und Abrechnung

- Aufnahme eines Haftungsausschlusses soweit möglich zuzüglich Haftungsbegrenzung vor allem bei Leistungsstörungen

- Berechtigung der Einstellung der Versorgung bei Vertragsverstößen (z.B. nicht ordnungsgemäßer Messung, Zahlungseinstellung)

- Billigkeits-/Anpassungsklauseln

Im Einzelfall können sich weitere Regelungen anbieten.