Internationale Steuerberatung

Sicher auf Kurs dank globalem Durchblick

Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit schafft steuerliche Komplexität. Wo Unternehmen in mehreren Ländern tätig, Gesellschafter in unterschiedlichen Staaten ansässig sind oder Vermögen international verteilt ist, entstehen Fragen, die nationales Steuerrecht allein nicht beantworten kann. Bei EEP kommen dann die Experten der internationalen Steuerberatung zum Zuge.

Unsere Steuer- und Fachberater unterstützen Sie und Ihr Unternehmen im internationalen Steuerrecht – strukturiert, mit Blick auf die relevanten Jurisdiktionen und eng verzahnt mit unserer gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Beratung. Über unser internationales Netzwerk arbeiten wir zudem eng mit Partnern aus der Rechts- und Steuerberatung im Ausland zusammen.

Expertise für Ihre Auslandsgeschäfte: unsere Leistungsschwerpunkte in der internationalen Steuerberatung
Strukturierung grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit

Die steuerlich optimale Struktur für internationale Geschäftsaktivitäten hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: der Art der Tätigkeit, den beteiligten Ländern, der Gesellschafterstruktur und Ihren langfristigen unternehmerischen Zielen. Unsere Fachberater für internationales Steuerrecht analysieren bestehende Strukturen und konzipieren Lösungen, die Doppelbesteuerung vermeiden, Quellensteuern minimieren und die Möglichkeiten von Doppelbesteuerungsabkommen gezielt nutzen. Dabei behalten wir stets die substanziellen Anforderungen im Blick, die nationale und internationale Regelwerke an steuerlich anerkannte Strukturen stellen.

Verrechnungspreise bei Transaktionen

Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen Ländern müssen zu fremdüblichen Bedingungen erfolgen. Verrechnungspreise sind eines der zentralen Prüffelder internationaler Betriebsprüfungen und bergen erhebliche Risiken, wenn Dokumentation und Preissetzung nicht den Anforderungen genügen. Wir beraten Sie deshalb bei der Gestaltung und Dokumentation von Verrechnungspreissystemen, erstellen die erforderlichen Verrechnungspreisdokumentationen und vertreten Sie bei etwaigen Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung.

Weg-, Um- oder Zuzug eines Wohn- oder Unternehmenssitzes

Die Verlagerung von Wohnsitz oder Unternehmenssitz über Ländergrenzen hinweg löst steuerliche Konsequenzen aus, die häufig unterschätzt werden. Wegzugsbesteuerung, Entstrickung von Betriebsvermögen und die steuerliche Behandlung ausländischer Einkünfte nach dem Zuzug sind Themen, die sorgfältiger Planung bedürfen. Wir begleiten Sie als Privatperson wie auch Ihr Unternehmen bei Wohnsitzverlagerungen beziehungsweise grenzüberschreitenden Unternehmensverlegungen und sorgen dafür, dass steuerliche Risiken frühzeitig erkannt und – soweit möglich – vermieden werden.

Außensteuerrecht und Abwehr von Hinzurechnungsbesteuerung

Das deutsche Außensteuergesetz enthält Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen ausländische Einkünfte der deutschen Besteuerung unterwerfen – unabhängig davon, ob sie tatsächlich ausgeschüttet wurden. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang eine Hinzurechnungsbesteuerung droht, und gestalten Strukturen so, dass substanzielle unternehmerische Tätigkeit im Ausland steuerlich anerkannt wird. Auch Fragen der Funktionsverlagerung und der damit verbundenen Besteuerung gehören in unserer Tätigkeit als internationaler Steuerberater zu unserem Beratungsfeld.

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