
Ihre Rechtsanwälte im Handelsrecht
Hart verhandelt, sicher vereinbart
Im dynamischen Marktumfeld von heute ist eine rechtlich fundierte Basis für Unternehmen und Kaufleute unerlässlich. Als Experten im Handels- und Gesellschaftsrecht beraten wir Sie bei der Gestaltung ihrer vertraglichen Beziehungen mit Kunden und Lieferanten – vom Aufsetzen rechtssicherer Vertriebsverträge bis hin zur Klärung komplexer Haftungsfragen. Dabei verstehen wir uns als Sparringspartner für mittelständische Unternehmen genauso wie für Konzerne oder Start-ups.
Im Rahmen unserer Beratung im Handelsrecht liefern wir Ihnen klare Handlungsempfehlungen und pragmatische Lösungen, die Ihren wirtschaftlichen Fortschritt untermauern. Je nach Bedarf zieht Ihr Rechtsanwalt im Handelsrecht weitere Fachanwälte, Steuerberater sowie Wirtschaftsprüfer aus unserer Kanzlei hinzu, um Sie individuell und ganzheitlich aus einer Hand zu begleiten. Unser Ziel ist es, Ihre geschäftlichen Visionen rechtlich abzusichern, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Lieferverträge, Rahmenvereinbarungen, Kooperationsverträge: Die vertragliche Basis Ihrer Handelsbeziehungen entscheidet darüber, wie belastbar diese Beziehungen im Ernstfall sind. Wir gestalten Verträge sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Sachverhalte, einschließlich der Anwendbarkeit internationaler Regelwerke wie des UN-Kaufrechts.
AGB sind kein Formularwerk, das einmal aufgesetzt wird und für alle Zeit unverändert bleibt. Gesetzliche Änderungen, neue Geschäftsmodelle und aktuelle Rechtsprechung machen eine regelmäßige Überprüfung notwendig. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen, die im Rechtsverkehr wirksam sind und Ihre betriebliche Praxis widerspiegeln. Ebenso prüfen wir, ob von Geschäftspartnern vorgelegte AGB Risiken für Sie enthalten und daher einer Korrektur bedürfen.
Wir beraten sowohl Unternehmen als auch Handelsvertreter zu Vertragsgestaltung, Provisionsansprüchen und der Abwicklung bei Vertragsende. Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unbegründeter Forderungen.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht gelingt, vertreten wir Sie vor den ordentlichen Gerichten und in Schiedsverfahren. Wir führen Rechtsstreitigkeiten in allen Instanzen – strukturiert, zielorientiert und mit klarem Blick auf das wirtschaftlich sinnvolle Ergebnis für Ihren Betrieb.