
Rechtsberatung im Erbrecht und Familienrecht
Klarheit schaffen, Konflikte vermeiden
Vermögen zu übertragen und Familienverhältnisse rechtlich zu ordnen, erfordert Sorgfalt, Diskretion und fachübergreifendes Denken. In diesem Sinne beraten unsere Anwälte im Erbrecht und Familienrecht Sie sowohl bei der vorausschauenden Gestaltung von Testamenten, Nachlässen und Verträgen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen.
Wir ordnen Ihre Verhältnisse: unsere Anwälte, Notare, Steuerberater & Co.
In vertrauensvoller, interdisziplinärer Zusammenarbeit mit unseren Fachanwälten anderer Rechtsgebiete sowie unseren Steuerberatern verbinden wir erb- und familienrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Perspektiven. Für die Beurkundung von Testatementen, Eheverträgen und anderen Dokumenten haben wir zudem die Möglichkeit, unsere Notare aus Rendsburg und Elmshorn einzubeziehen. Bedürfen grenzüberschreitende Sachverhalten der Einbeziehung von Anwälten des internationalen Erbrechts oder Experten ausländischen Rechts, steht unser großes internationales Netzwerk zur Verfügung.
Eine durchdachte Nachfolgeplanung verhindert Konflikte und stellt sicher, dass Vermögen so übergeht, wie Sie es wollen. Wir gestalten Testamente und Erbverträge, die Ihre Wünsche klar abbilden und rechtlich belastbar sind. Bei Unternehmensvermögen, Immobilienbesitz oder international verteilten Vermögenswerten entwickeln wir Lösungen, die erb- sowie steuerrechtliche Anforderungen gleichermaßen berücksichtigen. Internationale Lebensverhältnisse spielen dabei zunehmend eine Rolle – wir beraten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und können bei Anwendung ausländischen Rechts zuverlässig auf unsere Kooperationspartner im Ausland zurückgreifen.
Nicht jede Erbschaft verläuft reibungslos. Wir begleiten Erben und Vermächtnisnehmer durch die Abwicklung des Nachlasses – von der Sichtung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten bis zur abschließenden Verteilung. Kommt es zu Streitigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft oder mit Dritten, vertreten wir Ihre Interessen konsequent, außergerichtlich wie vor Gericht. Pflichtteilsansprüche sind ein häufiges Konfliktfeld: Wir machen berechtigte Ansprüche geltend und wehren unberechtigte Forderungen ab.
Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung und sorgen dafür, dass der Wille des Erblassers sachgerecht und zügig umgesetzt wird. Darüber hinaus beraten wir bereits eingesetzte Testamentsvollstrecker zu ihren Pflichten, Haftungsrisiken und dem korrekten Vorgehen in streitigen Situationen.
Eheverträge sind kein Misstrauensvotum, sondern ein sinnvolles Instrument zur Regelung wirtschaftlicher Verhältnisse, insbesondere wenn unternehmerisches Vermögen oder erhebliche Vermögensunterschiede vorhanden sind. Wir gestalten für Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen, die güterrechtliche, unterhaltsrechtliche und versorgungsrechtliche Fragen klar und interessengerecht regeln. Die Beurkundung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen übernehmen unsere Notare in Rendsburg und Elmshorn.
